Für besonders schutzbedürftige Personen – wie alleinreisende Mütter mit Kindern, Schwangere, Wöchnerinnen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*-Personen – bestehen geschützte Bereiche sowie spezielle Unterbringungsformen.

Ein Wohnbereich ist ausschließlich für Frauen vorgesehen. Dort werden – soweit möglich – ausschließlich weibliche Sicherheits- und Betreeungspersonal eingesetzt. Auch Mütter mit Kindern (Jungen bis zehn Jahre) können dort untergebracht  werden.